Alle Produktreste sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Auch nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Auskunft zur ordnungsgemäßen Entsorgung geben die örtlichen Behörden wie Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.
Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung sind Ihre regionalen Entsorgungsunternehmen. Senden Sie das Sicherheitsdatenblatt des betreffenden Produkts – zu finden im Dokumenten-Download – an Ihren Entsorgungsfachbetrieb.
Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Die eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer ist nicht immer möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH unter .
Nachfolgend einige Vorschläge zur AVV-Einstufung von Sika Produkten:
Produkt | AVV-Abfallschlüssel |
---|---|
Lösemittel (z.B. Sika Verdünner, Sika Primer) | 070204 |
nicht ausgehärtete wässrige Produktreste | 080116 |
nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Sikagard, Sikafloor, SikaCor) | 080111 |
nicht ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond) | 080409 |
ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond) | 080112 |
Lassen Sie die Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweise – dieses Dokument ist bei Ihrem Entsorger erhältlich – vom Entsorgungsfachbetrieb abholen.