Verpackungen sind dann restentleert, wenn sie gemäß ihrer Bestimmung vollständig ausgeschöpft sind (VerpackG § 3(6)). Sie müssen pinselrein, spachtelrein, tropffrei, rieselfrei sein. Unter Restentleerung ist jedoch keine Reinigung zu verstehen. Restentleerte Verpackungen sind im Sinne des Verpackungsgesetzes getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.
Zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes hat Sika Verträge mit folgenden Unternehmen abgeschlossen:

Für gewerbliche Verbraucher

Für private Endverbraucher und gleichgestellte Anfallstellen
Registrierungspflicht nach §9 Verpackungsgesetz
Die Sika Deutschland GmbH ist unter der Registrierungsnummer DE5719616453256 im LUCID Dashboard gemeldet.
Vollständigkeitserklärung nach §11 Verpackungsgesetz
Die Sika Deutschland GmbH hat die aktuelle Vollständigkeitserklärung nach §11 Verpackungsgesetz fristgerecht und erfolgreich bei der Zentralen Stelle hinterlegt.
Damit wurde gegenüber dem Gesetzgeber nachgewiesen, dass Sika ihre Rücknahmeverpflichtungen für gebrauchte Verkaufsverpackungen erfüllt hat.
Eine Liste der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben, finden Sie auf den Seiten der Zentralen Stelle.
Kontakte zu Entsorgungsunternehmen:

Restentleerte Verpackungen bis 60 Liter
Hotline: 02203 / 9147-1366 oder 02203 / 9147-1331


Rücknahmeticket gebrauchter 1.000 ltr-IBC
Wir empfehlen den Schütz-Rücknahme-Service.

Annahmestellen
Abholformular
Aufbereitung von gebrauchten PU-Schaumdosen
Wir empfehlen den PDR-Rücknahme-Service
Homepage PDR
Weitere Informationen zur Entsorgung restentleerter Verpackungen
finden Sie auch als Downloads hier:
- Infodatenblatt 7520: Das Verpackungsgesetz (pdf) - Tipps zur Verwertung und Entsorgung von restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen
- Infodatenblatt 7521: Rekonditionierung von Stahlblechfässern (pdf) - Tipps zur Rekonditionierung bzw. Wiederverwendung von restentleerten Stahlfässern
Nicht restentleerte Verpackungen sind wie Produktreste ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Entsorgungsfachbetrieb.