Wassergefährdende Flüssigkeiten müssen mithilfe einer sicheren Abdichtung von unserem Grundwasser ferngehalten werden. Dabei dürfen im Bereich von "LAU-Anlagen" (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen) nur speziell vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassene Bauprodukte eingesetzt werden. Als Nachweis hierfür gilt jeweils eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zudem müssen die Verfuger entsprechend geschult und zertifiziert sein.