Von unseren Lieferanten erwarten wir nicht nur höchste Qualität, sondern auch die Einhaltung von gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen, wie  Nachhaltigkeits- und Sicherheitsaspekte.

Einführung

Verpflichtung gegenüber Werten und verantwortungsvolle Beschaffung

Sika ist einem bestimmten Wertekatalog verpflichtet, sowohl innerhalb unserer eigenen globalen Aktivitäten als auch in unserer gesamten Lieferkette.

Unsere Werte spiegeln sich in den zehn Grundsätzen der Global Compact-Initiative der Vereinten Nationen, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu grundlegenden Grundsätzen und Rechten bei derArbeit, dem Responsible Care®-Programm der globalen chemischen Industrie und der Konfliktmineralienverordnung.

Unsere Werte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Wir respektieren die universellen Menschen- und Arbeitnehmerrechte. 
Wir handeln in Übereinstimmung mit grundlegenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards. 
Wir fördern nachhaltige Entwicklung und unternehmerische Verantwortung.

Sika erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich die gleichen Werte aneignen und diese in ihrem eigenen Lieferkettennetzwerk durchsetzen. Daher bewerten wir unsere Lieferanten sorgfältig und genehmigen sie erst, nachdem sie einen Überprüfungs- und Qualifizierungsprozess durchlaufen haben.

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten definiert unsere Erwartungen und liefert unseren Lieferanten die Richtlinien bezüglich der Anforderungen, die bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Sika überall auf derWelt zu erfüllen sind.

Wir erweitern unser Engagement für eine verantwortungsvolle Beschaffung, indem wir Lieferanten dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern. Gemeinsam wollen wir sicherstellen, dass wir alle die in diesem Dokument definierten Standards einhalten.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihren Beitrag.

1. Anwendungsgebiet

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten regelt die Beziehung zwischen Sika und dem Lieferanten. Der in diesem Dokument verwendete Begriff «Lieferant» bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die Sika und/oder deren Tochtergesellschaften – als Dritte und aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung – jegliche Art von Rohstoffen, Waren, Technologien, Know-how oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

2. Konformität

Der Lieferant sichert die vollständige Einhaltung aller geltenden Gesetze und internationalen Standards zu. Dazu gehören die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Arbeitsnormen und alle geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetze in Bezug auf Korruptionsbekämpfung, fairen Wettbewerb, Nichtverbreitung und Exportkontrollen, Sanktionen und Embargos, Umwelt-, Gesundheitsschutz, Betriebsgenehmigungen und -lizenzen sowie Geheimhaltung und Schutz der Privatsphäre.

3. Keine Bestechung, Korruption und Geldwäsche

Der Lieferant sichert keinerlei Toleranz gegenüber jeglicher Form von Bestechung, Korruption oder Geldwäsche zu. Dies bedeutet, dass der Lieferant keinerlei Anreize, Schmiergelder, Zuwendungen, Geschenke oder andere rechtswidrige Gefälligkeiten anbietet oder annimmt, um eine Vorzugsbehandlung durch Sika zu erhalten oder Sika-Geschäfte zu erhalten oder aufrechtzuerhalten.Darüber hinaus verfügt der Lieferant über interne Vorschriften zum Verbot von Bestechung und Korruption und bietet seinen Mitarbeitern regelmäßige Schulungen an, um deren Einhaltung sicherzustellen.

4. Keine wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken

Der Lieferant sichert die vollständige Einhaltung der geltenden Wettbewerbsgesetze zu. Dies bedeutet, dass der Lieferant sich mit seinen Wettbewerbern nicht an Preisabsprachen, Angebotsabsprachen, Kunden-/Marktabsprachen, Austausch von Preisinformationen oder dergleichen beteiligt.

5. Achtung der Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte

Der Lieferant hält die grundlegenden Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte ein. Alle Mitarbeiter müssen mit Respekt und Würde behandelt werden und dürfen nicht verbal oder körperlich belästigt, misshandelt, bedroht oder eingeschüchtert werden.

Der Lieferant wird keine Praktiken anwenden oder Umstände tolerieren, die das Leben oder die Gesundheit von Arbeitnehmern oder Verbrauchern gefährden. Alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards müssen vollständig eingehalten werden.

Der Lieferant muss geeignete interne Richtlinien implementieren und eine angemessene Schulung des betroffenen Personals sicherstellen.

6. Keine moderne Sklaverei, Menschenhandel, Kinder- oder Zwangsarbeit

Der Lieferant setzt das Verbot aller Formen von Kinder1- oder Zwangsarbeit (einschließlich moderner Sklaverei und Menschenhandel) gemäß den einschlägigen internationalen Konventionen durch. Wo lokale Gesetze strenger sind, haben sie Vorrang. Der Lieferant sichert die Umsetzung des Verbots von moderner Sklaverei, Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit in seinem eigenen Lieferkettennetzwerk zu.

¹ Der Begriff "Kind" bezieht sich auf jede Person unter 15 Jahren oder unter dem Alter der Schulpflicht (je nachdem, was höher ist).

7. Gleichberechtigung, Vielfalt, Inklusion

Der Lieferant diskriminiert2 keine bestimmte Gruppe seiner Belegschaft, fördert Vielfalt und Inklusion innerhalb seiner Belegschaft und ist verpflichtet, seine Bemühungen zur Erreichung dieser Ziele zu dokumentieren.

² "Diskriminierung" ist die Handlung und das Ergebnis der ungleichen Behandlung von Menschen, indem ungleiche Belastungen auferlegt oder Vorteile verweigert werden, anstatt jede Person auf der Grundlage individueller Verdienste fair zu behandeln.

8. Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen

Der Lieferant gewährt seinen Mitarbeitern die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen, soweit dies nach geltendem lokalem Recht zulässig ist.

9. Faire Löhne und Arbeitszeiten

Der Lieferant hält alle geltenden Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen ein.

10. Umwelt- und Gesundheitsschutz, Engagement für nachhaltige Entwicklung

Der Lieferant setzt alle geltenden Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- und Transportstandards um. Er unterhält ein anerkanntes Managementsystem, das mit ISO 14000 ff und ISO 45001 identisch oder mit diesen Normen ähnlich ist, um eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der betrieblichen Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Gegebenenfalls implementiert er darüber hinaus angemessene Managementsysteme, um die sichere und umweltgerechte Entwicklung, die Herstellung, den Transport und die Verwendung seiner Produkte sowie die vollständige Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu gefährlichen Gütern und gefährlichen Stoffen zu gewährleisten.

Dementsprechend gewährleistet der Lieferant die sichere Entsorgung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen entlang seiner eigenen Lieferkette. Er strebt eine erhöhte Ressourceneffizienz durch energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien an, um den Verbrauch endlicher Ressourcen, den Energieverbrauch, Abfall, Abwasser, Umweltverschmutzung, Emissionen von Treibhausgasen und alle anderen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit zu verringern.

Der Lieferant stellt Sika alle erforderlichen Produktsicherheits- und Kennzeichnungsdokumente zur Verfügung und stellt sicher, dass die an Sika gelieferten Waren keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Stoffe gemäß dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS CMR Kategorie 1A/1B-Stoffe) enthalten.

Der Lieferant bewertet regelmäßig mögliche Notfälle und ist bereit, Notfallpläne für den Fall einer Betriebsunterbrechung umzusetzen.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz, geistiges Eigentum

Soweit es die geltenden nationalen Gesetze und seine Verträge mit Sika erfordern, muss der Lieferant alle vertraulichen und geschäftskritischen Informationen, die er mit Sika austauscht, vertraulich behandeln. Er schützt in seinem Einflussbereich personenbezogene Daten, die er von Sika erhalten hat, sowie die geistigen Eigentumsrechte von Sika mit angemessenen Maßnahmen.

12. Nichtverbreitung, Exportkontrolle, Sanktionen, Gefahrstoffe

Der Lieferant muss über Maßnahmen verfügen, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu Nichtverbreitung, Exportkontrolle, Sanktionen und Gefahrstoffen sicherzustellen.

13. Kein Interessenkonflikt

Der Lieferant muss bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Sika frei von Interessenkonflikten3 sein. Bei einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt wenden Sie sich bitte umgehend an compliance@ch.sika.com.

³ Ein "Interessenkonflikt" kann entstehen, wenn Ziele verfolgt werden, die nicht aufeinander abgestimmt sind oder sich widersprechen, beispielsweise wenn ein Sika-Mitarbeiter oder ein naher Angehöriger auch ein Zulieferunternehmen besitzt.

14. Implementierung und Überwachung der Lieferkette

Der Lieferant muss die oben aufgeführten Prinzipien in seiner eigenen Lieferkette implementieren und es wird erwartet, dass er seine Bemühungen zur Erreichung dieser Ziele dokumentiert.

15. Transparenz und Speak-up-Kultur

Der Lieferant muss Sika unverzüglich über festgestellte Verstöße gegen die oben aufgeführten Grundsätze durch Mitarbeiter des Lieferanten oder von Sika informieren. Bitte melden Sie diese in beiden Fällen bei compliance@ch.sika.com.

16. Beurteilung und Nachbereitung

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten ist ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen Sika und dem Lieferanten, es sei denn, Sika und der Lieferant stimmen in einer von Sika unterzeichneten separaten Anerkennungserklärung überein, dass der Verhaltenskodex des Lieferanten oder ähnliche interne Richtlinien alle oben genannten Grundsätze und deren Umsetzung angemessen erfüllt und somit anstelle des Sika Verhaltenskodex für Lieferanten angewendet werden kann.

Der Lieferant gewährt Sika das Recht, durch gezielte Fragebögen oder Audits durch Dritte die Einhaltung bestimmter oder aller der oben aufgeführten Grundsätze zu beurteilen.

Sika hat jederzeit das Recht, dem Lieferanten Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen. Erfüllt der Lieferant die oben aufgeführten Anforderungen nicht, kann Sika seinen Vertrag bzw. seine Verträge mit dem Lieferanten kündigen.

Die allgemeinen und standortspezifischen Regelungen beinhalten alle wesentlichen
sicherheitsrelevanten Informationen und Anforderungen, die auf den jeweiligen Werksgeländen gelten.

Bei Arbeiten, Dienstleistungen und Tätigkeiten an den Standorten ist die jeweilige Fremdfirmenrichtlinien zu beachten, gegen zu zeichnen und zurück zu senden.

Allgemeine Regelungen