Zum Schutz von Mensch und Umwelt liegt uns die fachgerechte Entsorgung von Produktresten, Rückständen und Verpackungen am Herzen. Hier finden Sie praktische Information zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Alle Produktreste sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Auch nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Auskunft zur ordnungsgemäßen Entsorgung geben die örtlichen Behörden wie Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.
Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung sind Ihre regionalen Entsorgungsunternehmen. Senden Sie das Sicherheitsdatenblatt des betreffenden Produkts – zu finden im Dokumenten-Download – an Ihren Entsorgungsfachbetrieb.
Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Die eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer ist nicht immer möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH unter rpc@de.sika.com.
Nachfolgend einige Vorschläge zur AVV-Einstufung von Sika Produkten:
Produkt | AVV- Abfallschlüssel |
---|---|
Lösemittel (z.B. Sika Verdünner, Sika Primer) | 070204 |
nicht ausgehärtete wässrige Produktreste | 080116 |
nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Sikagard, Sikafloor, SikaCor) | 080111 |
nicht ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond) | 080409 |
ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond) | 080112 |
Lassen Sie die Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweise – dieses Dokument ist bei Ihrem Entsorger erhältlich – vom Entsorgungsfachbetrieb abholen.
Verpackungen sind dann restentleert, wenn sie gemäß ihrer Bestimmung vollständig ausgeschöpft sind (VerpackG § 3(6)). Sie müssen pinselrein, spachtelrein, tropffrei, rieselfrei sein. Unter Restentleerung ist jedoch keine Reinigung zu verstehen. Restentleerte Verpackungen sind im Sinne des Verpackungsgesetzes getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.
Zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes hat Sika Verträge mit folgenden Unternehmen abgeschlossen:
Für private Endverbraucher und gleichgestellte Anfallstellen
Registrierungspflicht nach §9 Verpackungsgesetz
Die Sika Deutschland GmbH ist unter der Registrierungsnummer DE5719616453256 im LUCID Dashboard gemeldet.
Vollständigkeitserklärung nach §11 Verpackungsgesetz
Die Sika Deutschland GmbH hat die aktuelle Vollständigkeitserklärung nach §11 Verpackungsgesetz fristgerecht und erfolgreich bei der Zentralen Stelle hinterlegt.
Damit wurde gegenüber dem Gesetzgeber nachgewiesen, dass Sika ihre Rücknahmeverpflichtungen für gebrauchte Verkaufsverpackungen erfüllt hat.
Eine Liste der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben, finden Sie auf den Seiten der Zentralen Stelle.
Kontakte zu Entsorgungsunternehmen:
Restentleerte Verpackungen bis 60 Liter
Hotline: 02203-9147-1366
Email: emballagen@interzero.de
Homepage
Rücknahmeticket gebrauchter 1.000 ltr-IBC
Wir empfehlen den Schütz-Rücknahme-Service.
Homepage
Annahmestellen
Abholformular
Aufbereitung von gebrauchten PU-Schaumdosen
Wir empfehlen den PDR-Rücknahme-Service
Homepage
Weitere Informationen zur Entsorgung restentleerter Verpackungen
Tipps zur Verwertung und Entsorgung von restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen
Tipps zur Rekonditionierung bzw. Wiederverwendung von restentleerten Stahlfässern
Nicht restentleerte Verpackungen sind wie Produktreste ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Entsorgungsfachbetrieb.
Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und abzutransportieren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht.
Je nach Strahlgut und abhängig von schädlichen Beimengungen ist die Verwertung der Strahlmittelrückstände zu prüfen. In Sonderfällen müssen hochbelastete Strahlmittelrückstände als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu die AVV-Abfallschlüssel 120116 oder 120117.
Vorzugsweise sind Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen, die einen Sammelentsorgungsnachweis für Strahlmittelrückstände vorweisen können. Dadurch reduziert sich die Bürokratie auf ein Minimum.
Wir empfehlen, in Absprache mit einem Entsorgungsfachbetrieb das verunreinigte Strahlgut analysieren zu lassen, es zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen.
Die Sika Deutschland GmbH erfüllt ihre Registrierungs- und Rücknahmeverpflichtung für Elektroaltgeräte gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Homepage Elektroaltgeräte-Register
Registrierungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
Die Sika Deutschland GmbH ist unter der WEEE-Registrierungsnummer DE 90553285 bei der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register) gemeldet.
Kontakt bei Entsorgungswunsch
Bitte wenden Sie sich hierzu an Sika Deutschland GmbH unter rpc@de.sika.com.