Zum Schutz von Mensch und Umwelt liegt uns die fachgerechte Entsorgung von Produktresten, Rückständen und Verpackungen am Herzen. Hier finden Sie praktische Information zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

Entsorgung von Produktresten

Alle Produktreste sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Auch nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Auskunft zur ordnungsgemäßen Entsorgung geben die örtlichen Behörden wie Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.

Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung sind Ihre regionalen Entsorgungsunternehmen. Senden Sie das Sicherheitsdatenblatt des betreffenden Produkts – zu finden im Dokumenten-Download – an Ihren Entsorgungsfachbetrieb.

Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Die eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer ist nicht immer möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH unter rpc@de.sika.com.

Nachfolgend einige Vorschläge zur AVV-Einstufung von Sika Produkten:

ProduktAVV- Abfallschlüssel
Lösemittel (z.B. Sika Verdünner, Sika Primer)070204
nicht ausgehärtete wässrige Produktreste080116
nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Sikagard, Sikafloor, SikaCor)080111
nicht ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)080409
ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)080112

Lassen Sie die Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweise – dieses Dokument ist bei Ihrem Entsorger erhältlich – vom Entsorgungsfachbetrieb abholen.

Entsorgung von restentleerten Verpackungen

Verpackungen sind dann restentleert, wenn sie gemäß ihrer Bestimmung vollständig ausgeschöpft sind (VerpackG § 3(6)). Sie müssen pinselrein, spachtelrein, tropffrei, rieselfrei sein. Unter Restentleerung ist jedoch keine Reinigung zu verstehen. Restentleerte Verpackungen sind im Sinne des Verpackungsgesetzes getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

Zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes hat Sika Verträge mit folgenden Unternehmen abgeschlossen:

Interseroh

Für gewerbliche Endverbraucher

Homepage Interzero

Logo Interseroh+

 

Für private Endverbraucher und gleichgestellte Anfallstellen

 
Registrierungspflicht nach §9 Verpackungsgesetz

Die Sika Deutschland GmbH ist unter der Registrierungsnummer DE5719616453256 im LUCID Dashboard gemeldet.

Vollständigkeitserklärung nach §11 Verpackungsgesetz

Die Sika Deutschland GmbH hat die aktuelle Vollständigkeitserklärung nach §11 Verpackungsgesetz fristgerecht und erfolgreich bei der Zentralen Stelle hinterlegt.
Damit wurde gegenüber dem Gesetzgeber nachgewiesen, dass Sika ihre Rücknahmeverpflichtungen für gebrauchte Verkaufsverpackungen erfüllt hat.
Eine Liste der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben, finden Sie auf den Seiten der Zentralen Stelle.

Kontakte zu Entsorgungsunternehmen:

Interseroh

Restentleerte Verpackungen bis 60 Liter
Hotline: 02203-9147-1366
Email: emballagen@interzero.de
Homepage

Schuetz

Rücknahmeticket gebrauchter 1.000 ltr-IBC
Wir empfehlen den Schütz-Rücknahme-Service.
Homepage

PDR

Rekonditionierung von Stahlblechfässern

Hotline: 040-731-0670
Homepage

PDR Produkte durch Recycling

Annahmestellen
Abholformular
Aufbereitung von gebrauchten PU-Schaumdosen
Wir empfehlen den PDR-Rücknahme-Service
Homepage

Weitere Informationen zur Entsorgung restentleerter Verpackungen

Tipps zur Verwertung und Entsorgung von restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen

Tipps zur Rekonditionierung bzw. Wiederverwendung von restentleerten Stahlfässern

Nicht restentleerte Verpackungen sind wie Produktreste ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung von Strahlmittelrückständen

Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und abzutransportieren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht.

Je nach Strahlgut und abhängig von schädlichen Beimengungen ist die Verwertung der Strahlmittelrückstände zu prüfen. In Sonderfällen müssen hochbelastete Strahlmittelrückstände als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu die AVV-Abfallschlüssel 120116 oder 120117.

Vorzugsweise sind Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen, die einen Sammelentsorgungsnachweis für Strahlmittelrückstände vorweisen können. Dadurch reduziert sich die Bürokratie auf ein Minimum.

Wir empfehlen, in Absprache mit einem Entsorgungsfachbetrieb das verunreinigte Strahlgut analysieren zu lassen, es zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen.

Entsorgung von Elektrogeräten

Die Sika Deutschland GmbH erfüllt ihre Registrierungs- und Rücknahmeverpflichtung für Elektroaltgeräte gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz. 

Homepage Elektroaltgeräte-Register

 

Registrierungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

Die Sika Deutschland GmbH ist unter der WEEE-Registrierungsnummer DE 90553285 bei der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register) gemeldet.

 

Kontakt bei Entsorgungswunsch

Bitte wenden Sie sich hierzu an Sika Deutschland GmbH unter rpc@de.sika.com