27/03/2026
Die neue DGUV 201‑056 betont klar: Kollektivschutz hat Vorrang. Seitenschutz und Geländersysteme müssen immer zuerst geprüft und eingeplant werden, bevor individuelle Maßnahmen wie PSA zum Einsatz kommen dürfen. Bei der Planung bedeutet das eine noch bewusstere Entscheidung und Dokumentation – und die Chance, Sicherheit auf dem Dach frühzeitig verlässlich zu gestalten.
Wichtige Neuerungen der DGUV
1. Höhere Lastanforderung
Geländer müssen künftig 500 bzw. 300 N/m standhalten.
Diese Anforderung wird mit den Systemen unseres Kooperationspartners dani alu erfüllt.
2. Weiterverwendung bestehender Geländer
Bestehende Geländersysteme dürfen weiterhin genutzt werden (keine Nachrüstpflicht).
3. Temporärer Seitenschutz nach EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme gemäß EN 13374 bleiben zulässig – auch als dauerhafte Lösung, wenn:
- die Dachfläche ausschließlich zu Wartungszwecken betreten wird
- die Materialien korrosionsbeständig, witterungsbeständig und verträglich sind
- die Seitenschutzsysteme einer regelmäßigen Sichtprüfung durch eine befähigte Person unterzogen werden
Was bedeutet die neue DGUV für die Flachdachplanung?
- Kollektivschutz früh einplanen, um spätere Einzelmaßnahmen zu vermeiden
- Zulässige Systeme projektbezogen prüfen (DGUV 201‑056 und EN 13374)
- Bestandsgebäude: Vorhandene Geländer evtl. weiterhin nutzbar (Bestandsschutz)
- Neubauten: Normkonforme Lösungen direkt in der Entwurfsphase berücksichtigen (Attika, Abstände, 500 bzw. 300 N/m)
- Übergangszeit (~12 Monate): Enge Abstimmung mit Herstellern; temporäre EN‑13374‑Systeme bleiben eine sichere Alternative.